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Neue Digitalplattform kommt gut an

Stadtsauberkeit

Den 2023 eingeführten städtischen „Mängelmelder“ können die Bürgerinnen und Bürger auch dazu nutzen, die awm auf Missstände im öffentlichen Raum hinzuweisen. Und das machen sie sehr eifrig.

Die awm als kompetenter Dienstleister, die Bürgerschaft als verantwortungsbewusster Partner: Diese Beschreibung findet sich in unserer Vision 2030. Der neue „Mängelmelder“ der Stadt Münster passt als digitales Beteiligungsformat dazu. Schon kurze Zeit nach Einführung können wir eine deutliche Zunahme der Meldungen im Zuständigkeitsbereich der awm feststellen.

Ein Klick auf dem virtuellen Stadtplan

Seit Juli 2023 nutzt die Stadt das Tool im landesweiten Portal beteiligung.nrw. Im Vergleich zum vorherigen Meldeweg – via Telefon, E-Mail, Brief oder die in die Jahre gekommene Webseite des „alten“ Mängelmelders – bietet es für die Bürgerinnen und Bürger eine erheblich einfachere und komfortable Form, sich zu engagieren. Wer einen Schaden meldet, kann den Ort auf einem virtuellen Stadtplan anklicken und in verschiedenen Feldern weitere Angaben machen. Die jeweils zuständigen Fachämter bzw. kommunalen Unternehmen kümmern sich anschließend um die Behebung der Mängel.

Unter Leitung des städtischen IT-Dienstleisters citeq haben in Münster das Ordnungsamt, die Ämter für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie für Mobilität und Tiefbau, die Stadtwerke Münster und die awm zusammengearbeitet, um ein interdisziplinäres Projekt zu realisieren. So waren innerhalb der awm die Bereiche Abfallabfuhr/Stadtreinigung, IT und Digitalisierung sowie Kundenservice/Öffentlichkeitsarbeit beteiligt.

Im Fokus der Bürgerschaft: illegal entsorgter Abfall

Schon wenige Monate nach Einführung des Mängelmelders verzeichnen wir in unserem Zuständigkeitsbereich eine deutliche Häufung von Meldungen, insbesondere in der Kategorie „Illegale Abfallablagerungen“– was nicht heißt, dass es plötzlich viel mehr solcher Fälle gibt. Eher ist die Häufung wohl als Indiz dafür zu werten, dass bessere Beteiligungswege auch zu mehr Beteiligung führen. Wir werden die Zahl der Meldungen auch im Hinblick auf nötige personelle Kapazitäten genau im Blick behalten. Schließlich wollen wir sicherstellen, dass wir jeder Meldung auch zeitnah nachgehen können, ohne unsere Mitarbeitenden durch den hohen Anstieg an Meldungen zu überlasten.

Übrigens: Der Mängelmelder motiviert die Bürgerinnen und Bürger im Sinne unserer Vision 2030 auch zum Mitwirken. Zum Beispiel mit folgendem Appell: „Sie können einen Mangel, zum Beispiel Glasscherben auf dem Gehweg selbst, selbst beheben? Wunderbar! Lassen Sie uns Münster gemeinsam sauber und intakt halten!“

Hier geht's zum Mängelmelder: https://www.stadt-muenster.de/service/maengelmelder

       

Folgende Kategorien des „Mängelmelders“ fallen in die Zuständigkeit der awm:

  • Illegale Abfallablagerung (Illegal entsorgter Abfall an öffentlichen Straßen, Illegal entsorgter Abfall an öffentlichen Geh-/oder Radwegen, Illegal entsorgter Abfall auf öffentlichen Plätzen)
  • Verunreinigung Verkehrswege allgemein (Verunreinigung auf öffentlicher Straße, Verunreinigung auf öffentlichem Geh-/oder Radweg)
  • Elektrogeräte (Illegal entsorgte Elektrogeräte im öffentlichen Raum, zum Beispiel Kühlschrank, Waschmaschine, Herd, Spülmaschine etc.)
  • Glas-/Elektroschrottcontainerstandort (Standort vermüllt, Container überfüllt, Elektroschrottcontainer piept (zumeist wegen entsorgten Rauchmelder)
  • Öffentliche Abfallbehälter (Überfüllung, Defekt)