Diese Reinigungsarten gibt es:
- Straßen mit Vollreinigung: Hier reinigen wir Fahrbahn, Gehweg und Fußweg
- Straßen mit Fahrbahnreinigung: Hier reinigen wir nur die Fahrbahn, dazu gehörten auch Radwege und Parkbuchten
- Straßen mit Anliegerreinigung: Hier sind die Anlieger und Anliegerinnen komplett selbst für die Reinigung zuständig
- Straßen ohne Reinigung: Hierbei handelt es sich in der Regel um nicht der Öffentlichkeit gewidmete Straßen wie zum Beispiel Privatwege, Stichstraßen oder Verbindungswege
- Welche Straßen wir mit welchem Service bedienen, können Sie ganz einfach unserer Straßenreinigungssatzung nachschauen.
Ob Sie selbst als Anlieger bzw. Eigentümer für die Reinigung der Straßen und/oder Gehwege verantwortlich sind, können Sie ganz einfach in Ihrem Abgabenbescheid sehen. Ist dort die Reinigungsart "Fahrbahn" aufgeführt, bezahlen Sie nur für die Fahrbahnreinigung, den Gehweg müssen Sie dann selber reinigen. Im anderen Fall bezahlen die Anliegerinnen und Anlieger für die Reinigungsart "Fahrbahn und Gehweg" (Vollreinigung), dann übernehmen die awm die Reinigung der Straße und des Bürgersteiges. Wichtig: Unabhängig davon, ob die Reinigung der Straße und/oder Gehweges im regelmäßigen Turnus durch die awm erfolgt oder nicht: Ist die Verkehrssicherheit auf den Gehwegen gefährdet, z. B. zwischen den Reinigungstagen der awm, sind alle Anliegenden verpflichtet, den Bürgersteig zeitnah zu reinigen und so die Verkehrssicherheit wiederherzustellen.
Mehr erfahren:
Straßenreinigungssatzung
Straßenreinigungsgebühren
Straßenreinigungsgebührensatzung