2017 wurden in der Abfallsatzung die Bestimmungen zur Entsorgung von organischer Kleintierstreu geändert: Organisches Kleintierstreu (Stroh oder Sägespäne, Maiskolbenschrot, Altpapier-Streu) muss über die Biotonne entsorgt werden. Es darf nicht in die Gartenabfallsäcke und kann nicht an den Recyclinghöfen abgegeben werden. Unter Umständen muss dafür eine größere Biotonne beantragt werden.
Sammeln Sie die Abfälle für die Bioabfalltonne in Papiertüten oder Zeitungspapier – und nicht in kompostierbaren Müllbeuteln oder Plastiktüten. Sehr kleine Mengen Sand (von Vogelkäfigen) können auch über die Biotonne entsorgt werden.
Warum ist das so?
Die Biotonne wird wöchentlich, die Gartenabfallsäcke werden nur monatlich abgefahren. Das mit Kot und Urin behaftete Streu lagerte so in der Vergangenheit bis zu vier Wochen in den Säcken, ideale Bedingungen für die Ausbreitung von Keimen und Bakterien. Platzen Säcke während des Entsorgungsvorgangs im Fahrzeug, treten diese aus und gelangen in die unmittelbare Nähe unserer Mitarbeitenden.
Eine Annahme von Gartenabfallsäcken mit Kleintierstreu an unseren Recyclinghöfen ist aus Aspekten des Gesundheitsschutzes ebenfalls nicht möglich. Denn hier müssen die Säcke geöffnet werden, da ausschließlich der Inhalt und nicht der Sack selbst in die Presscontainer geworfen werden darf.
Wo wird was richtig entsorgt? Schauen Sie in unserem Abfall-ABC nach!