Abfallgebühren
Grundsätzlich setzen sich die Abfallgebühren in Münster aus einer Nutzungs- und einer Leistungsgebühr zusammen. Die Leistungsgebühr richtet sich nach der Größe der Behälter und der Anzahl der Leerungen.
Preissteigerungen im Bereich Strom, Gas, Kraft- und Brennstoffe sowie auch steigende Personalkosten, die voraussichtlich durch neue Tarifabschlüsse im nächsten Jahr auf die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) zukommen, können durch Auflösung von Gebührenüberschüssen ausgeglichen werden. Gebührenüberschüsse konnten die awm gerade in den letzten zwei Jahren insbesondere durch die derzeit guten Vermarktungspreise von Papier und Metall erzielen.
„Nach aktuellem Sachstand haben die Münsteranerinnen und Münsteraner auch 2024 kein Gebührenplus für die Abfuhr, Behandlung und Verwertung ihrer Abfälle sowie für die zahlreichen in den Gebühren enthaltenen Zusatzleistungen zu erwarten“, verweist Christian Wedding, kaufmännischer Betriebsleiter der awm, auf den jetzt von den awm vorgelegten Wirtschaftsplan 2023. Die weitere Prognose: Für 2024 ist für die Straßenreinigung ein Gebührenanstieg von 2,52 % zu erwarten. Erst 2025 ist auch bei den Abfallgebühren eine Gebührensteigerung von ca. 6,5 Prozent zu erwarten. Die Mehrkosten werden dann voraussichtlich nicht mehr komplett durch die Auflösung von Überschüssen auszugleichen sein.
„Die Abfallwirtschaftsbetriebe arbeiten für das Gemeinwohl und teilen als kommunaler Entsorger das Interesse an möglichst stabilen Abfallgebühren.“, unterstreicht Ludger Steinmann, Vorsitzender des awm-Betriebsausschusses. „Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sind wir bestrebt, dass die Gebühren sich auch weiterhin in diesem Bereich bewegen und nicht durch zusätzliche Kosten belastet werden.“
Für eine Person in einem durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt betragen die Abfallgebühren somit auch im nächsten Jahr 5,80 Euro pro Monat. Die Berechnungsgrundlage ist die für eine Münsteraner Musterfamilie typische Kombination aus einer 60-Liter-Restabfalltonne bei 14-täglicher Leerung und einer 35-Liter-Biotonne bei wöchentlicher Leerung.
Für das Geld bekommen die Bürgerinnen und Bürger in Münster außerdem noch viele weitere Leistungen, für die in anderen Städten zusätzliche Kosten anfallen. „Serviceleistungen wie die monatliche Sperr- und Grüngutabfuhr sowie das dichte Netz an Recyclinghöfen werden durch die münsterschen Abfallgebühren abgedeckt und tragen zur differenzierten Abfallsammlung bei, um Abfälle bestmöglich zu verwerten. In anderen Städten entstehen unter anderem für diese Leistungen zusätzliche Kosten.“, erklärt Patrick Hasenkamp, technischer Betriebsleiter der awm.
Der Wirtschaftsplan und die Vorlagen zur Kalkulation der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren stehen am 16. November auf der Agenda des awm-Betriebsausschusses, am 14. Dezember entscheidet der Rat der Stadt Münster.