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Stadtsauberkeit geht alle Bürgerinnen und Bürger an

Aufwändige Beseitigung illegalen Abfalls im öffentlichen Raum / Umweltsünden können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden

Münster ist eine saubere Stadt. Dennoch gibt es auch hier Ecken und Straßenzüge, die regelmäßig vermüllt werden. Dann sind der Kommunale Ordnungsdienst, die Untere Abfallwirtschaftsbehörde beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und wir - die awm - gefragt, den Abfall zu beseitigen und nach Möglichkeit dessen Verursacher zur Rechenschaft zu ziehen. Denn wo erst einmal Abfall liegt, wird gern noch mehr dazu geworfen.

Bußgelder für Umweltsünden starten bei 100 Euro

Weggeworfene Brötchentüten, Altglas neben dem Sammelcontainer, Sperrmüll an der Straßenecke, Bauschutt im Wald: Grundsätzlich handelt jede Person gesetzwidrig, die Abfall außerhalb zulässiger Abfallbehälter oder Recyclinghöfe entsorgt. Dafür können Bußgelder erhoben werden, für deren Höhe der "Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt Nordrhein-Westfalen" einen Rahmen vorgibt. Für das Entsorgen von Zigarettenstummeln, Einweg-Kaffeebechern oder Obst- und Lebensmittelresten empfiehlt der Katalog ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Wie hoch die Summe tatsächlich ausfällt, wird in der jeweiligen Kommune festgesetzt und richtet sich auch nach den Umständen des Einzelfalls: Hundekot auf dem Kinderspielplatz hat zum Beispiel ein teureres Nachspiel als Hundekot am Wegrand. Insgesamt sieht der NRW-Bußgeldkatalog Summen bis zu 100.000 Euro vor, wenn es um schwere Umweltdelikte geht.

Die Akteurinnen und Akteure der Stadtverwaltung gehen eingehenden Hinweisen aus der Bevölkerung auf illegal abgelagerte Abfälle regelmäßig nach, entsorgen die Hinterlassenschaften sachgerecht und verhängen nach Möglichkeit das entsprechende Bußgeld. Ist der Verursacher bekannt, muss er gegebenenfalls auch die den awm  entstandenen Entsorgungskosten tragen.

Die awm sind für die Sauberkeit von Straßen, Plätzen, Rad- und Gehwegen zuständig, die im bedarfsgerechten Rhythmus entsprechend der Straßenreinigungssatzung gereinigt werden – in der Innenstadt häufiger als in den Wohnvierteln, wobei manche Anliegerstraßen ausschließlich von den Anwohnerinnen und Anwohnern gereinigt werden müssen. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit zeichnet für Ordnung und Sauberkeit in Münsters Parks verantwortlich. Auch auf Privatgrundstücken kann ein Eingreifen der Behörde geboten sein, insbesondere, wenn von dort gelagerten Abfällen Gefahren für bedeutende Schutzgüter wie die körperliche Gesundheit und die Umwelt ausgehen.

Je anonymer, desto mehr Abfall auf den Straßen

Aufwändig ist die schnellstmögliche Beseitigung illegaler Abfalllagerungen im öffentlichen Raum. "Grundsätzlich – das berichten auch andere Städte – sind in dicht bewohnten Wohnbereichen häufiger illegale Abfallablagerungen festzustellen als beispielsweise in Einfamilienhaus-Siedlungen", berichtet Manuela Feldkamp-Bode, Sprecherin der awm und unter anderem auch zuständig für die Abfallwirtschaftsberatung. Insbesondere in Bereichen mit großen Wohnanlagen lebten Menschen häufig eher anonymer nebeneinander, es gebe keine Form der "sozialen Kontrolle" und keinen finanziellen Anreiz, über Abfalltrennung und –vermeidung die eigenen Entsorgungskosten zu senken.

"Stadtsauberkeit", so Feldkamp-Bode, "ist nicht allein Aufgabe der awm. Aber wir machen es den Bürgerinnen und Bürgern einfach und bequem, ihre Abfälle richtig zu trennen und zu entsorgen." Neben dem Vier-Tonnen-System für Restmüll, Papier, Bioabfall und Verpackungen gebe es eine monatliche Sperrgut- und Grüngutabfuhr, rund 45 Elektroschrottcontainer für Elektro-Kleingeräte, die Möglichkeit, Elektrogroßgeräte auf Anmeldung vom Straßenrand abholen zu lassen, sowie das dichte Netz von elf Recyclinghöfen im Stadtgebiet.

"Wir wollen Bildungsangebote zu den Themen Abfallvermeidung, Wertstofftrennung und Stadtsauberkeit verstärkt direkt in die Schulen und Stadtteile bringen. Nach Möglichkeit soll dazu bereits im nächsten Jahr ein Pilotprojekt in einem Stadtteil starten, eine entsprechende Projektstelle haben wir beantragt", berichtet Feldkamp-Bode. Parallel zur Bildungsarbeit gilt es für die awm, illegale Abfallablagerungen möglichst zeitnah zu beseitigen. Dafür wollen die awm zwei weitere Stellen schaffen.

Pädagogische Angebote zum Thema Abfall bieten die awm auf der Seite awm.stadt-muenster.de/gemeinsam-nachhaltig/paedagogische-angebote

Informationen zur Aktionswoche "Sauberes Münster" finden sich hier awm.stadt-muenster.de/stadtsauberkeit/sauberes-muenster

Engagierte finden Hinweise zu den Sauberkeitspatenschaften der awm auf awm.stadt-muenster.de/stadtsauberkeit/sauberkeitspatenschaften

Außerdem gibt es Angebote für Großwohnanlagen, zum Beispiel den "Standort Service Plus": awm.stadt-muenster.de/verwertung-entsorgung/fuer-hausverwaltungen