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Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle in Deutschland. Für Münster ändert sich im Grunde genommen nichts.

Die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle wird ab 2025 durch die EU-Abfallrahmenrichtlinie und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vorgeschrieben, damit Textilien besser wiederverwendet oder nachrangig recycelt werden können - Ein wichtiger Baustein zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft für Textilien. Auch defekte Textilien – also zum Beispiel die zerschlissene Jeanshose – dürfen ab seit dem 1. Januar 2025 nur noch über die Alttextilsammlung und nicht mehr über den Restabfall entsorgt werden.

Was heißt das konkret in Münster?

Im Grunde genommen ändert sich für die Münsteraner*innen nichts. Über unsere Öffentlichkeits- und Beratungsarbeit informieren wir seit jeher, dass auch defekte Altkleider und andere Textilien wie Bettwäsche, Tischdecken, Handtücher, Krawatten und auch Schuhe (paarweise zusammengebunden), Stoffreste Steppdecken, Gürtel und Hüte in die Altkleidercontainer gehören.

Ausnahme: Stark verschmutzte und verschmierte Textilien sind ein Fall für die Restabfalltonne

Damit die verwertbaren Textilien aus der Alttextilsammlung nicht unbrauchbar gemacht werden, dürfen verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien (z.B. blut-, farb- und ölverschmierte oder verschimmelte) nicht in der Alttextilsammlung entsorgt werden. Die so verdreckten Textilien sind ein Fall für die Restabfalltonne. Genauso gehören nur trockene Textilien in die Altkleidercontainer, da sonst schnell Schimmel entsteht, der auf alle anderen Textilien übergeht und diese dann auch wertlos macht.

Und nicht vergessen: Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Daher: Bedarfe in Frage stellen und gerne auch mal Löcher flicken oder die Kleidung an andere weitergeben. Weitere Informationen zur Altkleidersammlung und andere Möglichkeiten für gut erhaltene Kleidung gibt's unter: https://awm.muenster.de/altkleider

VKU fordert dringende Umsetzung der Herstellerverantwortung

Zur Verwirklichung einer echten Kreislaufwirtschaft fehlen noch weitere Schritte wie die Umsetzung einer erweiterten Herstellerverantwortung. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) dem auch wir als awm angehören sowie der Organisationszusammenschluss FairWertung fordern in diesem Zusammenhang insbesondere die unbürokratische Übernahme der Sammelkosten durch die Hersteller, da die Erlöse diese Kosten nicht mehr decken. Die Umsetzung der Herstellerfinanzierung wird aber aller Voraussicht nach nicht vor 2027 erfolgen. 

Mehr dazu erfahren Sie beim VKU unter https://www.vku.de/presse/pressemitteilungen/getrenntsammlungspflicht-fuer-alttextilien-gemeinsam-und-mit-weitsicht-umsetzen