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Erster Einsatz für den Winterdienst

Lager an der Rösnerstraße ist mit 3600 Tonnen Salz gefüllt / Winterdienstpflicht für Anliegerinnen und Anlieger

In der Nacht von Dienstag (19. November) auf Mittwoch waren unsere Teams das erste Mal in dieser Saison im Winterdiensteinsatz und haben Brücken, Hauptverkehrsstraßen und Buslinien gestreut. Aufgrund der Prognose der Wetterdienste haben wir zunächst bis einschließlich Freitag die so genannte große Rufbereitschaft angeordnet. Je nach Wetterlage sind dann insgesamt bis zu 250 Mitarbeitende mit bis zu 23 Räum- und Streufahrzeugen sowie 22 Radwege-Fahrzeugen im Einsatz. Neben den eigenen Mitarbeitenden setzen wir im Bedarfsfall auch Abrufkräfte anderer städtischer Ämter sowie Lohnunternehmen ein.

In der Salzhalle Rösnerstraße sind 3600 Tonnen Streusalz gelagert. In einem durchschnittlichen Winter werden rund 900 Tonnen benötigt. Die awm räumen und streuen den Großteil der Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage. Nebenstraßen werden vom städtischen Winterdienst nicht bedient. Für eine möglichst hohe Verkehrssicherheit und gleichzeitig geringe Umweltbelastung wird auf Hauptstraßen, Buslinien, Schulbustrecken und Radwegen leistungsstarkes Feuchtsalz eingesetzt, das im Gegensatz zu Trockensalz nicht verweht und somit länger auf der Fahrbahn verbleibt. Bei sparsamerem Verbrauch wird so gleichzeitig eine höhere Wirkung erzielt. In Bereichen, in denen zum Schutz der Umwelt auf Salz komplett verzichtet werden kann, kommen abstumpfende Mittel wie Sand zum Einsatz.

Anliegerpflichten beim Winterdienst

Rund um das eigene Grundstück sind auch Anliegerinnen und Anlieger in der Winterdienstpflicht. Sobald der Schneefall beendet oder Glatteis entstanden ist, muss – unter Umständen auch mehrmals am Tag – rund um das eigene Grundstück auf allen Gehwegen mindestens ein 1 Meter breiter Streifen geräumt und gestreut werden. Das gilt entsprechend für die anliegende Fahrbahn, wenn kein Gehweg vorhanden ist. Eingesetzt werden dürfen abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt, Granulat oder Asche. Ausschließlich auf Rampen, Brücken und Treppenaufgängen ist Streusalz zugelassen.

Alle Informationen zu den Anliegerpflichten und der Räum- und Streuplan der Stadt Münster unter: awm.stadt-muenster.de/stadtsauberkeit/winterdienst