Stadtreinigungsgebühren

Kehrmaschine bei der Straßenreinigung
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Der Betrag ist abhängig von der Art der Reinigung. Es gibt neben der Vollreinigung, bei der die Fahrbahn, die Radwege und die Gehwege gereinigt werden, Bereiche in denen nur die Fahrbahn gereinigt wird oder solche, in denen ausschließlich durch die Anlieger und Anliegerinnen gereinigt wird. Auch die Reinigungsrhythmen sind unterschiedlich. Im Abgabenbescheid ist – sofern keine Anliegerreinigung vorliegt – nachzulesen, wie die Straße gereinigt wird (diesen erhalten die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer). Die Reinigungsklassen der Straßen und Wege in Münster sind in der Anlage der Straßenreinigungssatzung festgelegt und dort für alle einsehbar.

Der Winterdienst ist übrigens unabhängig vom Straßenreinigungsplan und wird auch nicht über die Straßenreinigungsgebühren finanziert, sondern aus dem städtischen Haushalt.

So entstehen die Gebührensätze

Für die Straßenreinigung ohne Winterdienst je vollen Meter der Grundstücksfrontlänge, wenn die regelmäßige wöchentliche Reinigung

  • auf die Fahrbahn, Parkstreifen und Radwege beschränkt ist (Fahrbahnreinigung): 3,00 Euro
  • auch die Gehwege umfasst (Vollreinigung): 6,06 Euro

Für Straßen, die wir entsprechend der Straßenreinigungssatzung wöchentlich mehrmals regelmäßig reinigen, wird der nach den o.g. Kriterien berechnete Gebührensatz entsprechend vervielfältigt.

Für die Reinigung von Straßen, die gemäß der Straßenreinigungssatzung 14-täglich gereinigt werden, wird der Gebührensatz entsprechend halbiert.

Bei Straßen, die nach der Straßenreinigungssatzung besondere Bedeutung für den Durchgangsverkehr gegenüber ihrer Bedeutung für den Anliegerverkehr besitzen, wird der nach den o.g. Kriterien ermittelte Gebührensatz um 10 Prozent ermäßigt.

Die nach den drei vorstehenden Absätzen errechneten Gebührensätze sind auf einen durch 12 teilbaren Betrag abzurunden.

Alle Informationen zur Straßenreinigung und den enthaltenden Leistungen können Sie unseren Satzungen entnehmen:

Straßenreinigungssatzung
Straßenreinigungsgebührensatzung