Winterdienst

Räumfahrzeug im Schneetreiben
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Münsters Partner für den Winterdienst: Das übernehmen wir

Bis zu 250 Männer und Frauen betreuen mit 23 Räum- und Streufahrzeugen ca. 1.800 Straßenkilometer. 22 spezielle Radweg-Fahrzeuge kommen darüber hinaus auf den Radwegen zum Einsatz. Warum wir nicht noch mehr Geräte und Mitarbeitende im Winterdienst beschäftigen? Es ist nicht wirtschaftlich, das ganze Jahr über mehr Mitarbeitende und mehr Winterdienstgeräte vorzuhalten, die dann möglicherweise an wenigen Tagen im Jahr zum Einsatz kommen. Deswegen haben wir ein starkes Netzwerk: Unsere Teams werden je nach Bedarf von anderen städtischen Ämtern, privaten Lohnunternehmen, dem Technischen Hilfswerk (THW) und von uns beauftragten Landwirten unterstützt.

Winterdienst ist immer eine Gratwanderung zwischen Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz. Wir leisten deshalb einen sogenannten differenzierten Winterdienst. Das heißt: Die Räum- und Streustrategien werden je nach Straßenart und -verlauf sowie dem jeweiligen Einzelfall in unserem Räum- und Streuplan festgelegt. Um ein Maximum an Sicherheit zu erreichen, ist der Einsatz von Streusalz auf den Straßen unerlässlich. Mithilfe moderner Technik stellen wir der Umwelt zuliebe sicher, dass so viel Salz wie nötig, aber so wenig wie möglich gestreut wird. Für eine möglichst hohe Verkehrssicherheit setzen wir auf Hauptverkehrsstraßen, Buslinien, Schulbusstrecken und Radwegen Salz ein. Damit dieses nicht verweht und so ausreichend lange auf der Fahrbahn verbleibt, verwenden wir kein grobkörniges Trockensalz, sondern leistungsstarkes Feuchtsalz. Das erzielt eine höhere Wirkung als Trockensalz, kann besser dosiert und damit sparsamer im Sinne geringerer Umweltbelastung sowie höherer Wirtschaftlichkeit eingesetzt werden.

Unserem Räum- und Streuplan ist zu entnehmen, wo wir welche Pflichten übernehmen:

Unsere Winterdiensteinsätze für Münster

Die angekündigte Wetterlage ist entscheidend für die Größe des Einsatzes. Geplant wird der am Tag vorher. Die Mitarbeitenden werden in Rufbereitschaft versetzt. Das heißt, die Teams müssen innerhalb von einer Stunde im Einsatz sein, egal ob am Wochenende, Weihnachten oder mitten in der Nacht. Winterdiensteinsätze beginnen meistens, wenn die meisten Menschen noch schlafen – lange vor dem Berufsverkehr.

Wir unterscheiden zwischen folgenden Winterdiensteinsätzen:

Kleiner Winterdienst
Nur einzelne Gefahrenstellen und Brücken werden abgestreut.

Mittlerer Winterdienst
Einsatz von ca. 12 Streufahrzeugen. Flächendeckend werden Hauptverkehrsstraßen gestreut oder vom Schnee geräumt. Vorrangig werden Strecken von Buslinien betreut.

Großer Winterdienst
Einsatz von 17 Streufahrzeugen und 18 Radwegstreugeräten

  • Räumen und streuen von Straßen und Radwegen
  • Räumen und streuen von Gehwegen vor städtischen Grundstücken
 

Gut zu wissen: Wer bezahlt den Winterdienst in Münster?

Die Kosten für den Winterdienst werden aus dem städtischen Haushalt finanziert – also aus den Steuern der Münsteranerinnen und Münsteraner – und nicht etwa durch die Straßenreinigungsgebühren.

Hand in Hand bei Eis und Schnee - Das ist die Pflicht der Anlieger:

Die Stadt Münster hat die Winterwartung von Geh- und Wohnwegen sowie kombinierten Rad- und Gehwegen auf die Anlieger und Anliegerinnen übertragen. Das gilt beispielsweise auch für Geschäfte in der Fußgängerzone. Das ist nachzulesen in der Straßenreinigungssatzung.

Das Wichtigste zur Räumpflicht für alle Anlieger und Anliegerinnen:

  1. Alle Gehwege, die an das eigene Grundstück grenzen, müssen in einer Breite von mindestens einem Meter freigehalten werden. Falls kein Gehweg vorhanden ist, müssen Sie einen mindestens 1 Meter breiten Streifen für Fußgänger freimachen.
  2. Bei Schnee- und Eisglätte muss mit einem abstumpfenden Mittel gestreut werden (zum Beispiel Sand, Splitt, Granulat oder Asche). Der Einsatz von auftauenden Mitteln (Salz) auf öffentlichen Gehwegen ist laut unserer Straßenreinigungssatzung verboten. Salz ist nur auf Rampen, Brücken und Treppenaufgängen zugelassen.
  3. Mit dem Räumen ist unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beginnen. In der Woche gilt dies von 7 bis 20 Uhr, am Sonntag und an Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Schnee, der nach 20 Uhr fällt muss bis spätestens 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr beseitigt werden.
 

Auf der Seite des Ordnungsamtes der Stadt Münster finden sie alle relevanten Informationen zu den Räum- und Streupflichten von privaten Anliegern:

Zu den Streu- und Räumpflichten in Münster

So wirken Sie mit!

Alltagstipps:

  • Geld sparen und Ressourcen schützen: Wer mit Streugranulat streut, kann dieses nach dem Tauen wieder einkehren und beim nächsten Schnee und Frost erneut einsetzen.
  • Decken Sie sich rechtzeitig mit Streugut ein, dann sind Sie für den ersten Schnee gewappnet.
  • Gilt für Mieter und für Eigentümer: Schließen Sie frühzeitig einen Vertrag mit einem Dienstleister, wenn Sie wissen, dass Sie selbst Ihren Räumpflichten nicht nachkommen können.

 Unterstützung für hilfsbedürftige Menschen

Alte, kranke oder gebrechliche Menschen können oft nicht mehr selbst zum Schneeschieber greifen. Und: Schneefall hält sich selten an Arbeitszeiten. Da ist Nachbarschaftshilfe gefragt: Sprechen Sie am besten mit Ihren Nachbarn, oft finden sich so für alle praktikable Lösungen. Oder beauftragen Sie eine Firma für den Winterdienst. Adressen finden Sie im Internet oder in den Gelben Seiten.

 

Sollte der Winter ungewöhnlich streng sein oder besonders lange dauern, wie z. B. im Februar 2021 oder in der Wintersaison 2010/2011, benötigen hilfsbedürftige Menschen Unterstützung für den Alltag. Eisglätte oder Schnee kann den Weg zum Lebensmittelmarkt oder zum Arzt schon zum Problem werden lassen. Das Sozialamt der Stadt Münster hat für diese Situationen vielfältige Hilfs- und Beratungsangebote zusammengestellt:

Unterstützungsangebote für den Alltag

Häufige Fragen zum Winterdienst

Grundsätzlich haftet der Grundstückeigentümer als Anlieger für den Winterdienst. Eine Übertragung auf Dritte (z. B. Mieter, Hausmeisterdienste) ist möglich. In Mehrfamilienhäusern wird das i. d. R. im Mietvertrag geregelt, wer den Winterdienst ausüben muss. Dies können auch beispielsweise Hausmeisterdienste übernehmen. Wenn Anlieger aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage sind, den Winterdienst durchzuführen, müssen sie unter Umständen solche Dienste in Anspruch nehmen. Im Fall von unfallbedingten Haftpflichtansprüchen bleibt aber i. d. R. der Grundstückseigentümer zunächst haftbar.

Sofort nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte.

  • Montag bis Samstag 7 bis 20 Uhr
  • an Sonn- und Feiertagen 9 bis 20 Uhr

Auch wenn nach 20 Uhr noch Schnee fällt oder Glätte entsteht, muss beides bis spätestens 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr beseitigt werden.

 

Oft reicht es, Schnee und Eis mit Schneeschiebern, Schaufeln und Besen an die Seite zu räumen. Befreien Sie Flächen in einer Breite von mindestens 1 Meter von Schnee- und Eisglätte. Achten Sie dabei darauf, mit dem geräumten Schnee nicht andere Wege, Radwege, die Straße, Straßenabläufe oder Hydranten zu behindern. Ist es dann immer noch glatt, sollten Sie anschließend Sand, Splitt oder Granulat auf die Gehwege streuen. Solche abstumpfenden Mittel gibt es in Baumärkten.

Achten Sie beim Kauf auf den blauen Umweltengel. Nach dem Tauwetter müssen Sie die Rückstände von Streumitteln und Schmutzablagerungen entfernen. Doppelt umweltfreundlich: Aufgefegtes Streugranulat kann mehrfach verwendet werden!

Decken Sie sich rechtzeitig mit Streugut ein, dann kann Sie der erste Schnee nicht überraschen.

 

Salz schadet Bäumen und Sträuchern, verätzt rissige Pfoten von Tieren und belastet unsere Gewässer.

Der Einsatz von Streusalz ist deshalb auf Gehwegen laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster nicht erlaubt.
Ausnahme: Rampen, Brücken und Treppenaufgänge. Bitte dosieren Sie hier sparsam.

 

Für Eckgrundstücke an Straßenkreuzungen oder -einmündungen gilt eine besondere Räum- und Streupflicht: Gibt es weder Fußgängerampel noch Zebrastreifen, muss bis zur Fahrbahnmitte geräumt und gestreut werden, damit das gefahrlose Überqueren der Straße möglich ist – aber nur soweit es bei den Verkehrsverhältnissen zumutbar ist.

 

An Bushaltestellen muss der Geh- und Radweg so geräumt und gestreut werden, dass Fahrgäste sicher zum Bus kommen. Dazu gehört auch der Weg zum Wartehäuschen.

Das Ordnungsamt kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 7 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster gegen Sie einleiten. Dabei kann es zu Geldbußen kommen. Kommt es darüber hinaus zu einem Personenschaden, kann darüber hinaus ein Strafverfahren (fahrlässige Körperverletzung) gegen Sie eingeleitet werden. Weiterhin kann die betroffene Person zivilrechtliche Forderungen (Behandlungskosten, Schadensersatz) gegen Sie geltend machen.

Als Anlieger können Sie nach Antrag beim Ordnungsamt der Stadt Münster und mit dessen Zustimmung Dritte durch privatrechtliche Vereinbarung mit der Durchführung des Winterdienstes beauftragen, wenn der Dritte eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu seinen Gunsten nachweist. Dritter kann zum Beispiel eine Firma sein, die den Winterdienst für Sie durchführt. Entsprechende Dienstleister finden Sie im Internet oder in den Gelben Seiten. Ihre Verantwortlichkeit für die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes entfällt durch die Beauftragung Dritter nicht. Die Zustimmung des Ordnungsamtes ist jederzeit frei widerruflich.

Wir haben ein starkes Netzwerk: Unsere Teams werden je nach Bedarf von anderen städtischen Ämtern, privaten Lohnunternehmen, dem Technischen Hilfswerk (THW) und von uns beauftragten Landwirten unterstützt. Diese Einsätze werden durch uns oder in enger Absprache mit den Einsatzleitern koordiniert. Auch diese Einsatzkosten fließen in die Winterdienstabrechnung ein und werden über den städtischen Haushalt abgerechnet.  

Einige Straßen in Münster stehen nicht im Räum- und Streuplan der awm. Die Priorität im Winterdienst liegt auf Hauptverkehrsstraßen innerhalb der geschlossenen Ortslage. Außerdem räumen und streuen wir alle städtischen Buslinien. Alle Straßen die nicht in den Räumplänen zu finden sind gehören nicht der priorisierten Kategorie an. Diese Straßen werden erst geräumt (und auch nur geräumt), wenn die priorisierten Strecken frei sind und noch Kapazitäten bestehen.

Unserem Räum- und Streuplan ist zu entnehmen wo wir welche Pflichten übernehmen:

Zum Räum- und Streuplan

Für Radwege, die in der Zuständigkeit der awm liegen, werden spezielle Radwegegeräte eingesetzt. Auch die Radwege, die im Räum- und Streuplan der awm vorgesehen sind, stehen im Räum- und Streuplan. Alle Fahrradstraßen werden von uns bedient.

Zum Räum- und Streuplan

Den weggeräumten Schnee nicht auf die Fahrbahn schieben, sondern z. B. im Garten lagern oder in Absprache mit Nachbarn auf einer Parkfläche ein gemeinsames "Schneedepot" anlegen. Dabei müssen genau wie beim Abstellen von Autos 3,50 Meter Fahrbahnbreite freigehalten werden. Dieser ist lebens- und überlebenswichtig: Rettungswagen, Notarzt und Feuerwehr kommen sonst nicht durch. Auch Busse, Abfallabfuhr und Lieferdienste sind darauf angewiesen.