Sperrgut- & Grünabfallabfuhr

Sperr- und Grüngut zur Abholung
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Abfuhrtermine

Ihren Abholtermin finden Sie im Online-Entsorgungskalender.
Sperrgut aus Privathaushalten kann auch an allen Recyclinghöfen kostenfrei abgegeben werden:
 

 

Sollte bei Ihnen die Abholung von Sperrgut und Grünschnitt nur auf Anmeldung erfolgen, ist diese im Vorfeld beim Kundenservice zu tätigen (02 51/60 52 53).

Hinweis: Einige Straßen sind im Entsorgungskalender nach Hausnummern unterteilt.
Die Trennung erfolgt dann in ungerade / gerade Hausnummern. Bitte bei der Auswahl beachten.

Sie sehen nur eine leeren Bereich? Nutzen Sie alternativ die Möglichkeit, den Online-Entsorgungskalender  hier abzurufen.

Hinweise:

  • An Heiligabend, Silvester, Rosenmontag und an allen gesetzlichen Feiertagen fällt die Sperrgut- und Grünabfallabfuhr ersatzlos aus.
  • Die Abfuhrtage ändern sich in der Regel mit dem Jahreswechsel nicht, falls doch, werden Sie von uns persönlich benachrichtigt und über die Presse informiert
   

Terminverschiebungen

Verzögerungen bei Abfallabfuhr

Aktuell kommt es zu erhöhten krankheitsbedingten Personalengpässen in der Tonnen-, Sperrgut- und Grünschnittabfuhr.

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Test: Umstellung Mehrkammer- auf Monofahrzeuge

Aktuell führen wir in einigen Abfuhrgebieten Tests durch, wie wir die Abfallabfuhr von Mehrkammer- auf Monofahrzeuge umstellen können.

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Frost in der Abfalltonne

Minusgrade lassen in diesen Tagen vor allem feuchte Bioabfälle, aber auch Restabfälle in den Abfalltonnen festfrieren.

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Sperrgut

Was gehört zum Sperrgut und was nicht?

Grundsätzlich: Wir nehmen Ihr Sperrgut bis zu einer Gesamtmenge von fünf Kubikmetern pro Haushalt (das entspricht ungefähr dem Volumen von zwei Telefonzellen) einmal im Monat mit. Möchten Sie größere Mengen entsorgen, zum Beispiel bei einer Haushaltsauflösung, beziehungsweise Wohnungsauflösung, gibt es darüber hinaus kostenpflichtige Möglichkeiten. Rufen Sie dazu bitte unseren Kundenservice (02 51/60 52 53) an, zusammen finden wir eine passende Lösung!

Die Faustregel: Zum Sperrgut gehören sperrige Abfälle aus Wohnungen, die wegen ihres Umfangs nicht in die Restabfalltonne passen.

Dazu gehören:

  • große Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, z. B. Möbel
  • Fußbodenbeläge, z. B. Laminat, Linoleum, Parkett, PVC-Böden, Teppichböden oder -fliesen: Bitte zusammenrollen, bündeln (z. B. mit Klebeband) oder fest verschnüren, damit sie unsere Mitarbeitenden problemlos in den LKW tragen können
  • Auch die städtischen Gartenabfallsäcke sowie fest gebündelter Strauchschnitt werden am Sperrguttermin mit separaten Fahrzeugen abgefahren

  • Bau- und Renovierungsabfälle, Bauschutt
  • Einbauelemente (WC-Schüsseln, Türen, Waschbecken)
  • Hölzer für den Außenbereich, z. B. Gartenmöbel oder Zäune
  • Elektrogeräte
  • Kleintierställe
  • Spiegel (auch verspiegelte Schranktüren oder Vitrinen)
  • Glas (z. B. Möbel mit Glaselementen, Glastische)
  • Autoteile wie Reifen, Sitze oder Stoßstangen
  • Problemabfälle (z. B. Farbe, Lacke, Altöl)
  • Pappkartons – leer oder gefüllt  
  • Städtische Restabfallsäcke, Blaue Säcke, Gelbe Säcke, Behältnisse gefüllt mit Kleinteilen, Hausrat oder Krimskrams, Papier

Ausführliche Informationen, wo und wie Ihre Abfälle richtig entsorgt werden, finden Sie in unserem Abfall-ABC.

Hier können Sie einfach Ihren Gegenstand suchen und erhalten die entsprechenden Informationen

So wirken Sie mit!

Bitte stellen Sie das Sperrgut erst am Morgen des Abfuhrtages, spätestens bis 6.30 Uhr, an den Straßenrand. Die Teile müssen von zwei Personen gefahrlos getragen werden können. Entfernen Sie bitte Nägel, Schrauben oder andere scharfen Gegenstände vor dem Herausstellen.
Abfall, der nicht zum Sperrgut gehört, wird nicht mitgenommen und muss vom Besitzer ordnungsgemäß entsorgt werden. Die meisten Abfälle können Sie zu den Recyclinghöfen bringen.
Bleibt der fälschlich bereit gestellte Abfall an der Straße liegen, gilt er als illegale Abfallablagerung und kann mit einem Bußgeld bestraft werden.

 

Grünabfälle

Im Rahmen der monatlichen Grünabfall- und Sperrgutabfuhr nehmen wir auch Ihre Gartenabfälle mit. Entweder gebündelt oder verpackt im städtischen Gartenabfallsack – der darf aber nicht mehr als 25 kg wiegen. Sie können diese Säcke für die Entsorgung von Rasenschnitt, Laub, und Pflanzenresten nutzen. Küchenabfälle und Kleintierstreu gehören nicht hinein, sondern müssen über die Biotonne entsorgt werden.

Größere Mengen Grünabfall, Wurzeln und Stämme sollten direkt zum Recyclinghof Coerde am Entsorgungszentrum gebracht werden. Privathaushalte aus Münster können bis zu einer Tonne Grünabfälle pro Jahr kostenfrei abgeben. Eine Anlieferung von Grünabfällen mittels Anhänger ist nur am Recyclinghof Coerde am Entsorgungszentrum möglich.

Die gebührenpflichtigen Gartenabfallsäcke sind hier erhältlich: Münster Information im Stadthaus 1, in den Bezirksverwaltungen, an allen Recyclinghöfen und anderen Verkaufsstellen in Münster. Weitere Adressen erfahren Sie am Telefon von unserem Kundenservice:  02 51 / 60 52 53
 

Wichtige Hinweise zu den Gartenabfallsäcken:

  • Säcke gut mit einem stabilen Band verschließen (wegen der Verletzungsgefahr bitte keinen Draht verwenden).
  • Nur so hoch befüllen, dass der Sack oben noch gut zu greifen ist.
  • Bitte nicht mehr als 20 Säcke zur Abfuhr herausstellen. Bei größeren Mengen melden Sie sich bitte bei unserem Kundenservice.
  • Ein Sack darf nicht mehr als 25 kg wiegen.
  • Säcke gut sichtbar und verkehrssicher (nicht auf Baumscheiben) an den Straßenrand stellen.

Hinweise für die Strauchbündel
Gebündeltes Strauchgut darf maximal 1,30 m lang sein, der Durchmesser darf maximal 0,50 m betragen. Äste dürfen nur daumendick sein. Es dürfen keine stacheligen oder dornigen Pflanzen gebündelt werden. Bitte die Wurzeln vorher entfernen. Wurzeln werden nicht mitgenommen.

Gut zu wissen: Kleintierstreu

2017 wurden in der Abfallsatzung die Bestimmungen zur Entsorgung von organischer Kleintierstreu geändert: Organisches Kleintierstreu (Stroh oder Sägespäne, Maiskolbenschrot, Altpapier-Streu) muss über die Biotonne entsorgt werden. Es darf nicht in die Gartenabfallsäcke und kann nicht an den Recyclinghöfen abgegeben werden. Unter Umständen muss dafür eine größere Biotonne beantragt werden.

Sammeln Sie die Abfälle für die Bioabfalltonne in Papiertüten oder Zeitungspapier – und nicht in kompostierbaren Müllbeuteln oder Plastiktüten. Sehr kleine Mengen Sand (von Vogelkäfigen) können auch über die Biotonne entsorgt werden.

Warum ist das so?

Die Biotonne wird wöchentlich, die Gartenabfallsäcke werden nur monatlich abgefahren. Das mit Kot und Urin behaftete Streu lagerte so in der Vergangenheit bis zu vier Wochen in den Säcken, ideale Bedingungen für die Ausbreitung von Keimen und Bakterien. Platzen Säcke während des Entsorgungsvorgangs im Fahrzeug, treten diese aus und gelangen in die unmittelbare Nähe unserer Mitarbeitenden.

Eine Annahme von Gartenabfallsäcken mit Kleintierstreu an unseren Recyclinghöfen ist aus Aspekten des Gesundheitsschutzes ebenfalls nicht möglich. Denn hier müssen die Säcke geöffnet werden, da ausschließlich der Inhalt und nicht der Sack selbst in die Presscontainer geworfen werden darf.

Wo wird was richtig entsorgt? Schauen Sie in unserem Abfall-ABC nach!

 

Weihnachtsbäume

Ausgediente Weihnachtsbäume ohne Wurzelballen und ohne Dekoration von Privathaushalten nimmt die Sperrgutabfuhr im Januar und Februar an den regulären Abfuhrterminen mit. Wer den Abfuhrtermin verpasst, kann seinen Weihnachtsbaum auch danach noch kostenlos an jedem unserer Recyclinghöfe abgeben. Aus münsterschen Weihnachtsbäumen wird dann an unserem Entsorgungszentrum in Coerde wertvoller Kompost.

Einige Dinge gibt es jedoch zu beachten, wenn die Bäume zur Sperrgutabfuhr an die Straße gestellt werden, damit wir sie auch mitnehmen können.

  • Wir nehmen nur Bäume in Zimmergröße bis 3 m mit
  • Bäume müssen abgeschmückt sein
  • Nur Bäume ohne Wurzeln und Ballen
  • Äste bitte nicht abschneiden, sondern den Tannenbaum einfach ganz lassen!
  • Längere Bäume mit/ohne Wurzelballen können kostenfrei am Entsorgungszentrum Coerde, Zum Heidehof, abgegeben werden

Auch künstliche, ausgediente Weihnachtsbäume gehören auf den Sperrmüll – allerdings unbedingt ohne Elektrik! Bäume mit integrierter Elektrik müssen am Recyclinghof entsorgt werden. Weihnachtsbaumbeleuchtung kann ohne Batterien und Akkus über die E-Schrott-Container im Stadtgebiet entsorgt werden. Batterien und Akkus müssen getrennt davon entsorgt und entweder am Recyclinghof abgegeben oder zu entsprechenden Sammelstellen gebracht werden, da es sonst zu Bränden in den Containern, unseren Abfallsammelfahrzeugen oder unseren Anlagen kommen kann.