(Preise Stand 01.01.2025)
Für die Straßenreinigung ohne Winterdienst je vollen Meter der Grundstücksfrontlänge, wenn die regelmäßige wöchentliche Reinigung
- auf die Fahrbahn, Parkstreifen und Radwege beschränkt ist (Fahrbahnreinigung): 3,30 Euro
- auch die Gehwege umfasst (Vollreinigung): 6,60 Euro
Für Straßen, die wir entsprechend der Straßenreinigungssatzung wöchentlich mehrmals regelmäßig reinigen, wird der nach den oben genannten Kriterien berechnete Gebührensatz entsprechend vervielfältigt.
Für die Reinigung von Straßen, die gemäß der Straßenreinigungssatzung 14-täglich gereinigt werden, wird der Gebührensatz entsprechend halbiert.
Bei Straßen, die nach der Straßenreinigungssatzung besondere Bedeutung für den Durchgangsverkehr gegenüber ihrer Bedeutung für den Anliegerverkehr besitzen, wird der nach den oben genannten Kriterien ermittelte Gebührensatz um 10 Prozent ermäßigt.
Die nach den drei vorstehenden Absätzen errechneten Gebührensätze sind auf einen durch 12 teilbaren Betrag abzurunden.
Alle Informationen zur Straßenreinigung und den enthaltenden Leistungen können Sie unseren Satzungen entnehmen:
Straßenreinigungssatzung
Straßenreinigungsgebührensatzung